Gutachten
Telefon / Fax: 036201-60291
Gerichtsgutachten: Der Gutachter wird vom Gericht (den streitenden Parteien) bestellt.
Privatgutachten: Das Gutachten wird vor Gericht als Parteivortrag gewertet. Es dient zur Beweissicherung um einen Zustand fachlich und unabhängig festzuhalten.Weiterhin sind Schadensanalysen mit Sanierungsvorschlägen, Bauzustandsanalysen vor Hauskauf und Mängelerfassung durch Soll- und Istvergleich Inhalt dieser Gutachten.
Schiedsgutachten: Beide streidenden Parteien einigen sich außergerichtlich auf einen unabhängigen Fachmann und akzeptieren den Inhalt des Gutachtens. (wie Fertigstellungsbescheinigung)