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Gerichtsgutachten: Der Gutachter wird vom Gericht (den streitenden Parteien) bestellt. Privatgutachten: Das Gutachten wird vor Gericht als Parteivortrag gewertet. Es dient zur Beweissicherung um einen Zustand fachlich und unabhängig festzuhalten.Weiterhin sind Schadensanalysen mit Sanierungsvorschlägen, Bauzustandsanalysen vor Hauskauf und Mängelerfassung durch Soll- und Istvergleich Inhalt dieser Gutachten. Schiedsgutachten: Beide streidenden Parteien einigen sich außergerichtlich auf einen unabhängigen Fachmann und akzeptieren den Inhalt des Gutachtens. (wie Fertigstellungsbescheinigung) | |