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Baumängel entstehen durch eine Verletzung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Durch den Mangel wird die Nutzung des Werkes eingeschränkt. Bei den Baumängel wird entsprechend der Haftung zwischen Planungs-, Material-, Ausführungsmängeln und mangelhafte Bauaufsicht unterschieden. Schwerpunkt für den Gutachter ist die Analyse des Schadens, um die Ursache eindeutig definieren zu können und damit sinnvoll zu sanieren. | |